Modalitäten zur Anrechnung von Betriebspraktika
Nach §8 (3) der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Universität Leipzig vom 10. August 2016 kann ein Vertiefungsmodul im Umfang von 10 LP durch das Praktikumsmodul 10–201-2336 (außeruniversitäres Berufspraktikum oder universitäres Auslandspraktikum) ersetzt werden. Dazu ist (u.a.) ein universitärer Betreuer erforderlich.
In der Modulbeschreibung heißt es dazu
Ziele
Die Studierenden
- erhalten die Möglichkeit sich durch ein Praktikum in einem Betrieb/einer Firma/einer internationalen Forschungseinrichtung eine individuelle Lernbiographie zuzulegen, die sie von anderen Bachelorabsolventen/innen abgrenzt;
- ihre im Studium erlernten Kompetenzen anzuwenden und zu erweitern;
- erwerben eine erste Orientierung auf dem Arbeitsmarkt bzw. in forschenden Einrichtungen.
Inhalt
Der/die Studierende sucht sich einen Betrieb, eine Firma oder ein internationales Forschungsinstitut, in der er/sie seine/ihre im Studium erworbenen analytischen und problemlösenden Fähigkeiten anwendet um Aufgabenstellungen aus dem informatischen Bereich zu bewältigen. Der Fokus hierbei liegt auf der Erweiterung seiner/ihrer Kompetenzen. Zusammen mit dem Betrieb, der Firma oder der Forschungseinrichtung und einem Betreuer des Instituts für Informatik (den der Studierende selber suchen muss) wird eine Aufgabenstellung entwickelt, die innerhalb des vorgegebenen Workloads zu bewältigen ist. Diese Aufgabenstellung zeigt detailliert welches Projekt bearbeitet werden soll, worin darin die analytischen und problemlösenden Fähigkeiten des/der Studierenden zu tragen kommen und welche Kompetenzen der/die Studierende dabei erlangt. Diese Aufgabenstellung wird dem Prüfungsausschuss vorgestellt, der darüber entscheidet ob das angestrebte Praktikum den Ansprüchen genügt (Prüfungsvorleistung). Am Ende des Praktikums stellt der/die Studierende in einem Praktikumsbericht dar, woran er/sie gearbeitet hat und in welchem Rahmen er/sie neben Fach- und Methodenkompetenzen im Bereich der Informatik auch seine/ihre Selbst- und Sozialkompetenzen erweitert hat.
Teilnahmevoraussetzungen
Genehmigung der Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss, Zusage der Betreuung durch Firma und Dozenten
Vorgehensweise
Die Vorgehensweise zur Beantragung eines solchen Praktikums ist also klar wie folgt geregelt:
- Student/in sucht sich Praktikumsbetrieb und vereinbart Umfang der Arbeiten
- Student/in sucht sich Uni-Mentor und holt die erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen ein
- Student/in absolviert das Praktikum (in der Regel 6 Monate – 25 Wochen zu je 12 Stunden = 300 Stunden Workload)
- Student/in präsentiert die Ergebnisse dem Uni-Mentor.
Falls Sie beabsichtigen, Prof. Gräbe als Uni-Mentor zu gewinnen, so beachten Sie folgende präzisierte Regelungen:
- Die Punkte 2 und 4 erfolgen durch jeweils einen Vortrag im Bachelor-Master-Seminar der Abteilung.
- Für die verbreitete Praxis, Praktika erst im Nachhinein zur Genehmigung einzureichen, stehe ich grundsätzlich nicht zur Verfügung.
- Eine Rückdatierung der Genehmigung um maximal einen Monat toleriere ich im Einzelfall.